STARTSEITE

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
© DOMINIK ERB 2024

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dominik Erb

Strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist nicht erst seit der Debatte um die Cannabis-Legalisierung in aller Munde. Schnell können für den Handel und / oder Besitz von Betäubungsmitteln hohe Freiheitsstrafen drohen. Daher empfiehlt sich bereits bei Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger.

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 263 Abs. 1 BGB)

In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Gerade bei Betrugsdelikten kann durch eine geschickte anwaltliche Vertretung oftmals eine Anklageerhebung verhindert werden.

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird gerne betont. Auch die Ermittlungsbehörden spezialisieren sich zunehmend auf die sogenannte Internetkriminalität. Diese ist jedoch vielfältig: Betrug, Beleidigungen, Volksverhetzung, Datenmissbrauch, Datendiebstahl, Betäubungsmittel, etc. – vieles, was im realen Leben geschieht, geschieht auch im Internet. Die meisten Delikte bleiben unbekannt, doch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt sich, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der auch die technischen Aspekte versteht und mit Spezialisten vernetzt ist, die externe Expertise einbringen können.

Diebstahl und Unterschlagung sind Massendelikte und doch drohen teils empfindliche Strafen. Aber kann tatsächlich die erforderliche Zueignungsabsicht nachgewiesen werden? Wurde fremder Gewahrsam tatsächlich gebrochen? Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte bieten eine Vielzahl an Ansatzpunkten für die Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir individuell die für Sie beste Strategie, um das Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. So finden sich im JGG abweichende Sanktionen und eigene Verfahrensvorschriften. Anwendung findet das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (14 – 17 Jahre). Soweit es der Entwicklungsstand gebietet, kann es aber auch auf Heranwachsende (18 – 21 Jahre) angewendet werden. Während das Erwachsenenstrafrecht als Sanktionen nur Geld- oder Freiheitsstrafe kennt, können im Jugendstrafrecht eine Vielzahl von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder auch die Jugendstrafe zur Anwendung kommen. Denn die oberste Maxime des Jugendstrafrechts ist nicht die Resozialisierung, sondern die Erziehung. So kann insbesondere auf jugendtypische Kriminalität besser reagiert werden. Für Beschuldigte ist die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel deutlich günstiger. Daher zielt die Verteidigung von Heranwachsenden im Hauptverfahren zunächst darauf ab, das Jugendstrafrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen. Rechtsanwalt Erb hat sich über zwei Jahre hinweg bereits durch seine Tätigkeit an einem jugendstrafrechtlichen universitären Lehrstuhl sowie im Anschluss als Strafverteidiger umfangreiche Expertise im Jugendstrafrecht angeeignet.

Körperverletzungen können sich in ihrer Qualität stark unterscheiden. Während einfache Körperverletzungen noch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden kann, muss bei einer gefährlichen Körperverletzung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren gerechnet, kam es hierdurch noch zu schweren Folgen, kann es sich um eine schwere Körperverletzung handeln, für die die regelmäßige Mindeststrafe bereits 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Durch eine geschickte Verteidigung kann es gelingen, vom Vorwurf einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung herunterzukommen, sodass lediglich eine einfache Körperverletzung Gegenstand des Verfahrens ist.

Nicht nur für Beschuldigte ist es ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, sondern auch für Opfer einer Straftat. Als Opfer möchte man als solches anerkannt und ernstgenommen werden, man möchte ggf. nicht nur am Rand des Verfahrens gegen den Täter stehen, sondern daran mitwirken, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Und oftmals möchte man als Opfer auch für das Leid, das man erlitten hat, entschädigt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bedürfnisse als Opfer gewahrt werden.

Unsere Leistungen als Opferanwalt:

  • Ernstgenommen werden
  • Akteneinsicht
  • Unterstützung im Ermittlungsverfahren
  • Nebenklage
  • Vertretung vor Gericht
  • Prozessanträge stellen
  • Zeugen- und Täterbefragung
  • Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen

 

Übrigens: Wir der Täter verurteilt, muss er auch Ihre Anwaltskosten zahlen.

Während Straftaten, die als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder gar eine Geldstrafe vorsehen, als Vergehen bezeichnet werden, gelten Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe als Verbrechen. Der Raub und die räuberische Erpressung sind solche Verbrechen. Aufgrund der hohen Strafandrohung ist daher auch stets die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig. Zögern Sie nicht, uns bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Ermittlungsverfahren zu kontaktieren.

Wird gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben? Egal ob sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Jugendpornographie oder ähnliches – diese Vorwürfe wiegen besonders schwer.

Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafandrohungen. Denn auch wenn sich ein solcher Vorwurf als unbegründet herausstellt, verbleibt oftmals bei vielen Menschen ein Eindruck, der auch durch einen gerichtlichen Freispruch nicht immer zu beseitigen ist.

Daher ist gerade bei Sexualstraftaten eine frühzeitige und diskrete Verteidigung erforderlich. Nur so kann gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen oftmals eine Anklageerhebung und damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.

Steht ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt im Raum, wird ein solches Verfahren mit höchster, meist auch medialer Aufmerksamkeit verfolgt. Für den Beschuldigten geht es dabei um alles. Für einen Totschlag drohen bis zu 15 Jahre. Für Haft, Mord gibt es gar lebenslänglich. Aber auch eine fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Schon aufgrund der Strafandrohung bedarf es bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts zwingend einer qualifizierten Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.

Unfallflucht / Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Nötigung, Beleidigung, illegales Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) – dies sind nur einige der typischen Delikte im Verkehrsstrafrecht.

Wird gegen Sie wegen eines solchen Delikts ermittelt, sollten Sie sich schnell anwaltlicher Unterstützung bedienen. Denn es drohen nicht nur empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern ggf. auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch in Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheid) können Sie von unserer anwaltlicher Unterstützung profitieren. Viele Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß sind rechtswidrig, weil die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde, Schulungsnachweise der Beamten fehlen oder die Tat bereits verjährt ist. Um dies überprüfen zu können, muss die Ermittlungsakte zwingend angefordert und deren Inhalt geprüft werden. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fordern die Ermittlungsakte an, prüfen deren Inhalt und geben alles, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Weitere Tätigkeitsfelder

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch in Zivilverfahren nach einem Verkehrsunfall.

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Plötzlich hat es geknallt und jemand ist in Ihr Auto gefahren?

Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung regulieren gegnerische Versicherungen oftmals deutlich weniger als sie eigentlich müssten, Gutachten werden mit fadenscheinigen Gründen gekürzt oder sie verweigern die Zahlung vollständig.

Melden Sie sich daher frühzeitig. Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie und setzen Ihre materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch. Und wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, sind auch die Anwaltskosten erstattungsfähig.

Aufgrund der Betreuung zahlreicher zivilrechtlicher Mandate vor Gründung der Kanzlei Erb verfügen wir auch über weitreichende zivilrechtliche Expertise. Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Dann teilen wir Ihnen mit, ob und wie wir Sie dabei unterstützen können.

STANDORT UND SPRECHZEITEN

Kanzlei Erb
Rechtsanwalt &
Strafverteidiger

0641 / 20 10 24 60
info@kanzlei-erb.de
Plockstraße 2
35390 Gießen

Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18 Uhr
Termine stets nach Vereinbarung

KONTAKT

Sie haben Fragen oder möchten uns kontaktieren?

Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.

    © 2024 Dominik Erb Handcrafted with by DIE MARKETINGPROFILER.

    TÄTIGKEITS-
    SCHWERPUNKTE

    Rechtsanwalt und Strafverteidiger
    Dominik Erb

    Strafrecht

    Das Betäubungsmittelstrafrecht ist nicht erst seit der Debatte um die Cannabis-Legalisierung in aller Munde. Schnell können für den Handel und / oder Besitz von Betäubungsmitteln hohe Freiheitsstrafen drohen. Daher empfiehlt sich bereits bei Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger.

    „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 263 Abs. 1 BGB)

    In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

    Gerade bei Betrugsdelikten kann durch eine geschickte anwaltliche Vertretung oftmals eine Anklageerhebung verhindert werden.

    Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird gerne betont. Auch die Ermittlungsbehörden spezialisieren sich zunehmend auf die sogenannte Internetkriminalität. Diese ist jedoch vielfältig: Betrug, Beleidigungen, Volksverhetzung, Datenmissbrauch, Datendiebstahl, Betäubungsmittel, etc. – vieles, was im realen Leben geschieht, geschieht auch im Internet. Die meisten Delikte bleiben unbekannt, doch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt sich, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der auch die technischen Aspekte versteht und mit Spezialisten vernetzt ist, die externe Expertise einbringen können.

    Diebstahl und Unterschlagung sind Massendelikte und doch drohen teils empfindliche Strafen. Aber kann tatsächlich die erforderliche Zueignungsabsicht nachgewiesen werden? Wurde fremder Gewahrsam tatsächlich gebrochen? Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte bieten eine Vielzahl an Ansatzpunkten für die Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir individuell die für Sie beste Strategie, um das Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.

    Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. So finden sich im JGG abweichende Sanktionen und eigene Verfahrensvorschriften. Anwendung findet das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (14 – 17 Jahre). Soweit es der Entwicklungsstand gebietet, kann es aber auch auf Heranwachsende (18 – 21 Jahre) angewendet werden. Während das Erwachsenenstrafrecht als Sanktionen nur Geld- oder Freiheitsstrafe kennt, können im Jugendstrafrecht eine Vielzahl von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder auch die Jugendstrafe zur Anwendung kommen. Denn die oberste Maxime des Jugendstrafrechts ist nicht die Resozialisierung, sondern die Erziehung. So kann insbesondere auf jugendtypische Kriminalität besser reagiert werden. Für Beschuldigte ist die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel deutlich günstiger. Daher zielt die Verteidigung von Heranwachsenden im Hauptverfahren zunächst darauf ab, das Jugendstrafrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen. Rechtsanwalt Erb hat sich über zwei Jahre hinweg bereits durch seine Tätigkeit an einem jugendstrafrechtlichen universitären Lehrstuhl sowie im Anschluss als Strafverteidiger umfangreiche Expertise im Jugendstrafrecht angeeignet.

    Körperverletzungen können sich in ihrer Qualität stark unterscheiden. Während einfache Körperverletzungen noch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden kann, muss bei einer gefährlichen Körperverletzung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren gerechnet, kam es hierdurch noch zu schweren Folgen, kann es sich um eine schwere Körperverletzung handeln, für die die regelmäßige Mindeststrafe bereits 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Durch eine geschickte Verteidigung kann es gelingen, vom Vorwurf einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung herunterzukommen, sodass lediglich eine einfache Körperverletzung Gegenstand des Verfahrens ist.

    Nicht nur für Beschuldigte ist es ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, sondern auch für Opfer einer Straftat. Als Opfer möchte man als solches anerkannt und ernstgenommen werden, man möchte ggf. nicht nur am Rand des Verfahrens gegen den Täter stehen, sondern daran mitwirken, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Und oftmals möchte man als Opfer auch für das Leid, das man erlitten hat, entschädigt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bedürfnisse als Opfer gewahrt werden.

    Unsere Leistungen als Opferanwalt:

    • Ernstgenommen werden
    • Akteneinsicht
    • Unterstützung im Ermittlungsverfahren
    • Nebenklage
    • Vertretung vor Gericht
    • Prozessanträge stellen
    • Zeugen- und Täterbefragung
    • Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen

     

    Übrigens: Wir der Täter verurteilt, muss er auch Ihre Anwaltskosten zahlen.

    Während Straftaten, die als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder gar eine Geldstrafe vorsehen, als Vergehen bezeichnet werden, gelten Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe als Verbrechen. Der Raub und die räuberische Erpressung sind solche Verbrechen. Aufgrund der hohen Strafandrohung ist daher auch stets die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig. Zögern Sie nicht, uns bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Ermittlungsverfahren zu kontaktieren.

    Wird gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben? Egal ob sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Jugendpornographie oder ähnliches – diese Vorwürfe wiegen besonders schwer.

    Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafandrohungen. Denn auch wenn sich ein solcher Vorwurf als unbegründet herausstellt, verbleibt oftmals bei vielen Menschen ein Eindruck, der auch durch einen gerichtlichen Freispruch nicht immer zu beseitigen ist.

    Daher ist gerade bei Sexualstraftaten eine frühzeitige und diskrete Verteidigung erforderlich. Nur so kann gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen oftmals eine Anklageerhebung und damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.

    Steht ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt im Raum, wird ein solches Verfahren mit höchster, meist auch medialer Aufmerksamkeit verfolgt. Für den Beschuldigten geht es dabei um alles. Für einen Totschlag drohen bis zu 15 Jahre. Für Haft, Mord gibt es gar lebenslänglich. Aber auch eine fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

    Schon aufgrund der Strafandrohung bedarf es bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts zwingend einer qualifizierten Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.

    Unfallflucht / Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Nötigung, Beleidigung, illegales Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) – dies sind nur einige der typischen Delikte im Verkehrsstrafrecht.

    Wird gegen Sie wegen eines solchen Delikts ermittelt, sollten Sie sich schnell anwaltlicher Unterstützung bedienen. Denn es drohen nicht nur empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern ggf. auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Auch in Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheid) können Sie von unserer anwaltlicher Unterstützung profitieren. Viele Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß sind rechtswidrig, weil die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde, Schulungsnachweise der Beamten fehlen oder die Tat bereits verjährt ist. Um dies überprüfen zu können, muss die Ermittlungsakte zwingend angefordert und deren Inhalt geprüft werden. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fordern die Ermittlungsakte an, prüfen deren Inhalt und geben alles, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

    Weitere Tätigkeitsfelder

    Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch in Zivilverfahren nach einem Verkehrsunfall.

    Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Plötzlich hat es geknallt und jemand ist in Ihr Auto gefahren?

    Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung regulieren gegnerische Versicherungen oftmals deutlich weniger als sie eigentlich müssten, Gutachten werden mit fadenscheinigen Gründen gekürzt oder sie verweigern die Zahlung vollständig.

    Melden Sie sich daher frühzeitig. Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie und setzen Ihre materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch. Und wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, sind auch die Anwaltskosten erstattungsfähig.

    Aufgrund der Betreuung zahlreicher zivilrechtlicher Mandate vor Gründung der Kanzlei Erb verfügen wir auch über weitreichende zivilrechtliche Expertise. Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Dann teilen wir Ihnen mit, ob und wie wir Sie dabei unterstützen können.

    STANDORT UND SPRECHZEITEN

    Kanzlei Erb
    Rechtsanwalt &
    Strafverteidiger

    0641 / 20 10 24 60
    info@kanzlei-erb.de
    Plockstraße 2
    35390 Gießen

    Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18 Uhr
    Termine stets nach Vereinbarung

    KONTAKT

    Sie haben Fragen oder möchten uns kontaktieren?

    Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.

      © 2024 Dominik Erb Handcrafted with by DIE MARKETINGPROFILER.

      TÄTIGKEITS-
      SCHWERPUNKTE

      Rechtsanwalt und Strafverteidiger
      Dominik Erb

      Strafrecht

      Das Betäubungsmittelstrafrecht ist nicht erst seit der Debatte um die Cannabis-Legalisierung in aller Munde. Schnell können für den Handel und / oder Besitz von Betäubungsmitteln hohe Freiheitsstrafen drohen. Daher empfiehlt sich bereits bei Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger.

      „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 263 Abs. 1 BGB)

      In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

      Gerade bei Betrugsdelikten kann durch eine geschickte anwaltliche Vertretung oftmals eine Anklageerhebung verhindert werden.

      Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird gerne betont. Auch die Ermittlungsbehörden spezialisieren sich zunehmend auf die sogenannte Internetkriminalität. Diese ist jedoch vielfältig: Betrug, Beleidigungen, Volksverhetzung, Datenmissbrauch, Datendiebstahl, Betäubungsmittel, etc. – vieles, was im realen Leben geschieht, geschieht auch im Internet. Die meisten Delikte bleiben unbekannt, doch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt sich, einen Strafverteidiger zu beauftragen, der auch die technischen Aspekte versteht und mit Spezialisten vernetzt ist, die externe Expertise einbringen können.

      Diebstahl und Unterschlagung sind Massendelikte und doch drohen teils empfindliche Strafen. Aber kann tatsächlich die erforderliche Zueignungsabsicht nachgewiesen werden? Wurde fremder Gewahrsam tatsächlich gebrochen? Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte bieten eine Vielzahl an Ansatzpunkten für die Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir individuell die für Sie beste Strategie, um das Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen.

      Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich durch die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. So finden sich im JGG abweichende Sanktionen und eigene Verfahrensvorschriften. Anwendung findet das Jugendstrafrecht auf Jugendliche (14 – 17 Jahre). Soweit es der Entwicklungsstand gebietet, kann es aber auch auf Heranwachsende (18 – 21 Jahre) angewendet werden. Während das Erwachsenenstrafrecht als Sanktionen nur Geld- oder Freiheitsstrafe kennt, können im Jugendstrafrecht eine Vielzahl von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder auch die Jugendstrafe zur Anwendung kommen. Denn die oberste Maxime des Jugendstrafrechts ist nicht die Resozialisierung, sondern die Erziehung. So kann insbesondere auf jugendtypische Kriminalität besser reagiert werden. Für Beschuldigte ist die Anwendung des Jugendstrafrechts in der Regel deutlich günstiger. Daher zielt die Verteidigung von Heranwachsenden im Hauptverfahren zunächst darauf ab, das Jugendstrafrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen. Rechtsanwalt Erb hat sich über zwei Jahre hinweg bereits durch seine Tätigkeit an einem jugendstrafrechtlichen universitären Lehrstuhl sowie im Anschluss als Strafverteidiger umfangreiche Expertise im Jugendstrafrecht angeeignet.

      Körperverletzungen können sich in ihrer Qualität stark unterscheiden. Während einfache Körperverletzungen noch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden kann, muss bei einer gefährlichen Körperverletzung in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren gerechnet, kam es hierdurch noch zu schweren Folgen, kann es sich um eine schwere Körperverletzung handeln, für die die regelmäßige Mindeststrafe bereits 1 Jahr Freiheitsstrafe beträgt. Durch eine geschickte Verteidigung kann es gelingen, vom Vorwurf einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung herunterzukommen, sodass lediglich eine einfache Körperverletzung Gegenstand des Verfahrens ist.

      Nicht nur für Beschuldigte ist es ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, sondern auch für Opfer einer Straftat. Als Opfer möchte man als solches anerkannt und ernstgenommen werden, man möchte ggf. nicht nur am Rand des Verfahrens gegen den Täter stehen, sondern daran mitwirken, dass er seine gerechte Strafe bekommt. Und oftmals möchte man als Opfer auch für das Leid, das man erlitten hat, entschädigt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bedürfnisse als Opfer gewahrt werden.

      Unsere Leistungen als Opferanwalt:

      • Ernstgenommen werden
      • Akteneinsicht
      • Unterstützung im Ermittlungsverfahren
      • Nebenklage
      • Vertretung vor Gericht
      • Prozessanträge stellen
      • Zeugen- und Täterbefragung
      • Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen

       

      Übrigens: Wir der Täter verurteilt, muss er auch Ihre Anwaltskosten zahlen.

      Während Straftaten, die als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder gar eine Geldstrafe vorsehen, als Vergehen bezeichnet werden, gelten Delikte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe als Verbrechen. Der Raub und die räuberische Erpressung sind solche Verbrechen. Aufgrund der hohen Strafandrohung ist daher auch stets die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig. Zögern Sie nicht, uns bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme vom Ermittlungsverfahren zu kontaktieren.

      Wird gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben? Egal ob sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornographie, Jugendpornographie oder ähnliches – diese Vorwürfe wiegen besonders schwer.

      Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafandrohungen. Denn auch wenn sich ein solcher Vorwurf als unbegründet herausstellt, verbleibt oftmals bei vielen Menschen ein Eindruck, der auch durch einen gerichtlichen Freispruch nicht immer zu beseitigen ist.

      Daher ist gerade bei Sexualstraftaten eine frühzeitige und diskrete Verteidigung erforderlich. Nur so kann gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen oftmals eine Anklageerhebung und damit verbundene öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.

      Steht ein mögliches vorsätzliches Tötungsdelikt im Raum, wird ein solches Verfahren mit höchster, meist auch medialer Aufmerksamkeit verfolgt. Für den Beschuldigten geht es dabei um alles. Für einen Totschlag drohen bis zu 15 Jahre. Für Haft, Mord gibt es gar lebenslänglich. Aber auch eine fahrlässige Tötung kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

      Schon aufgrund der Strafandrohung bedarf es bei dem Vorwurf eines Tötungsdelikts zwingend einer qualifizierten Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren.

      Unfallflucht / Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Nötigung, Beleidigung, illegales Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) oder das Straßenverkehrsgesetz (StVG) – dies sind nur einige der typischen Delikte im Verkehrsstrafrecht.

      Wird gegen Sie wegen eines solchen Delikts ermittelt, sollten Sie sich schnell anwaltlicher Unterstützung bedienen. Denn es drohen nicht nur empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern ggf. auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Auch in Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheid) können Sie von unserer anwaltlicher Unterstützung profitieren. Viele Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung oder Rotlichtverstoß sind rechtswidrig, weil die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde, Schulungsnachweise der Beamten fehlen oder die Tat bereits verjährt ist. Um dies überprüfen zu können, muss die Ermittlungsakte zwingend angefordert und deren Inhalt geprüft werden. Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fordern die Ermittlungsakte an, prüfen deren Inhalt und geben alles, um das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder jedenfalls ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

      Weitere Tätigkeitsfelder

      Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht vertreten wir Sie nicht nur bei Verkehrsstraftaten, sondern auch in Zivilverfahren nach einem Verkehrsunfall.

      Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Plötzlich hat es geknallt und jemand ist in Ihr Auto gefahren?

      Ohne professionelle anwaltliche Unterstützung regulieren gegnerische Versicherungen oftmals deutlich weniger als sie eigentlich müssten, Gutachten werden mit fadenscheinigen Gründen gekürzt oder sie verweigern die Zahlung vollständig.

      Melden Sie sich daher frühzeitig. Wir übernehmen die vollständige Unfallregulierung für Sie und setzen Ihre materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Ansprüche durch. Und wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, sind auch die Anwaltskosten erstattungsfähig.

      Aufgrund der Betreuung zahlreicher zivilrechtlicher Mandate vor Gründung der Kanzlei Erb verfügen wir auch über weitreichende zivilrechtliche Expertise. Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen. Dann teilen wir Ihnen mit, ob und wie wir Sie dabei unterstützen können.

      STANDORT UND SPRECHZEITEN

      Kanzlei Erb
      Rechtsanwalt &
      Strafverteidiger

      0641 / 20 10 24 60
      info@kanzlei-erb.de
      Plockstraße 2
      35390 Gießen

      Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18 Uhr
      Termine stets nach Vereinbarung

      KONTAKT

      Sie haben Fragen oder möchten uns kontaktieren?

      Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und machen binnen 24 Stunden einen Termin möglich.

        © 2024 Dominik Erb Handcrafted with by DIE MARKETINGPROFILER.

        Kanzlei Erb
        Rechtsanwalt &
        Strafverteidiger

        0641 / 20 10 24 60
        info@kanzlei-erb.de
        Plockstraße 2
        35390 Gießen

        Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18 Uhr
        Termine stets nach Vereinbarung

        Kanzlei Erb
        Rechtsanwalt &
        Strafverteidiger

        0641 / 20 10 24 60
        info@kanzlei-erb.de
        Plockstraße 2
        35390 Gießen

        Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18 Uhr
        Termine stets nach Vereinbarung

        Kanzlei Erb
        Rechtsanwalt &
        Strafverteidiger

        0641 / 20 10 24 60
        info@kanzlei-erb.de
        Plockstraße 2
        35390 Gießen

        Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 18 Uhr
        Termine stets nach Vereinbarung